Wer einen Führerschein der Klasse B besitzt, hat seit diesem Jahr die Möglichkeit ohne eine zusätzliche Fahrprüfung eine Fahrerlaubniserweiterung für leichte Motorräder bis 125 cm³ zu erwerben – mit der sogenannten Eintragung der Schlüsselzahl 196.
Durch die Neuregelung können erfahrene Autofahrer ihren Pkw-Führerschein relativ einfach und preiswert auf leichte Motorräder erweitern und sich damit eine zusätzliche Mobilitätsoption schaffen. Weiterhin gilt, dass Personen die vor dem 1.4.1980 in den Klassen 2, 3 oder 4 eine Fahrerlaubnis erworben haben zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland und im Ausland berechtigt sind.
Wie viel diese Führerscheinerweiterung kostet, findet Ihr hier.